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Hans G. Bock Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für eine gute Zusammenarbeit haben wir einige Grundlagen erarbeitet.

I Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer gegenüber schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder mit der Auslieferung der Bestellung beim Käufer beginnt oder der Verkäufer eine Vorauszahlung auf den Kaufpreis anfordert oder annimmt.

2. Der Käufer ist an die Bestellung zwei Wochen, beginnend am Tag des Eingangs der Bestellung beim Verkäufer, gebunden. Hat der Verkäufer die Bestellung bis dahin nicht gern. Zill. 1 angenommen, erlischt die Rechts-wirksamkeit der Bestellung nur, wenn der Käufer das Angebot schriftlich vor Zugang einer Annahmeerklärung/-handlung des Verkäufers zurücknimmt.

II Preise

1. Der vereinbarte Preis versteht sich einschließlich Mehrwertsteuer.

2. Zusätzlich beauftragte Leistungen und Arbeiten, wie z.B. Dekorationsarbeiten, die nicht in der Angebotsannahme oder ausdrücklich im Kaufpreis enthalten sind, werden dem Käufer neben dem vereinbarten Kaufpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Hierunter lallen z.B. auch vom Kunden gewünschte Verblendungs- oder Montagearbeiten.

3. Sofern eine Freihauslieferung ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Transport ohne weitere Kosten nur bis zur 3. Etage einschließlich. Im Übrigen ist die Anlieferung dem Verkäufer angemessen zu vergüten.

III Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

2. Unwesentliche oder technisch bedingte und dem Käufer zumutbare Ände-rungen bei Serienprodukten oder Einzelanfertigungen bleiben dem Verkäufer vorbehalten und stellen keinen Mangel und keine Abweichung von dem Vereinbarten dar.

3. Handelsübliche und/oder für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

4. Ebenso bleiben dem Verkäufer handelsübliche und/oder für den Käufer zumutbare Abweichungen insbesondere im Farbton bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten.

5. Auch handelsübliche und/oder für den Käufer zumutbare Abweichungen von Abmessungen bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

6. Von den Regelungen in Z. III 2. bis 5. kann nur durch schriftliche Verein-barung abgewichen werden.

IV Montage

1. Die den Vertragsgegenstand ausliefernden Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Verträge zu ändern oder abzuschließen oder Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, entsteht hierdurch insoweit kein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer. Der Verkäufer ist aber berechtigt, dem Käufer die mit diesen zusätzlichen Arbeiten verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. Stellt er diese zusätzlichen Arbeiten in Rechnung, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit entsprechend.

2. Verpackungen verbleiben nicht beim Käufer sondern werden vom Verkäufer an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb kostenpflichtig abgegeben.

V Lieferfrist

1. Bei den vom Verkäufer in der Angebotsannahme oder in sonstigen Unter-lagen genannten Lieferfristen handelt es sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen um unverbindliche Lieferfristen. Falls der Verkäufer eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer ihm vor Erklärung eines Rücktritts oder der Geltendmachung sonstiger Rechte zunächst nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nach-lieferfrist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Diese beginnt mit dem Tage des Eingangs der Fristsetzung beim Verkäufer. liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlielerlrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in dessen Geschäftsbetrieb oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere bei Streik und/oder rechtmäßigen Aussperrungen sowie in Fällen höherer Gewalt, verlängern die vereinbarten Lieferzeiten entsprechend.

VI Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

2. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Drille bestimmt sind. Vorsorglich tritt der Käufer seine Ansprüche gegen den Dritten - auch im Falle einer Weiterveräußerung - an den Verkäufer ab, der die Abtretung annimmt.

Pfändungen sind dem Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls schriftlich mitzuteilen.

VII Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Gleiches gilt auch dann, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät.

VIII Annahmeverzug

1. Wenn der Käufer erforderliche Mitwirkungshandlungen oder die Annahme verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Gleichermaßen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

2. Bei einem Annahmeverzug hat der Käufer mindestens Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

3. Als Schadenersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers kann der Verkäufer 10% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.

IX Rücktritt des Verkäufers

1. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Umstände, die zur Nichtlieferung führen, nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

2. Der Verkäufer hat das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn solche Tatsachen später bekannt werden oder der Käufer wegen Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt und der Antrag nicht binnen 14 Tagen zurückgenommen oder zurückgewiesen wurde. Dem Verkäufer bleibt daneben das Recht vorbehalten, vom Käufer Schadensersatz zu verlangen.

X Informationen zur Streitschlichtung

Kommt es zwischen dem Käufer (Verbraucher) und uns als Verkäufer zu Streitigkeiten, sind wir bereit, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) teilzunehmen. Zustän-dig für Streitigkeiten ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße, 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 7957940, Fax 07851 795794, E-Mail: mail@verbraucherschlichter.de, www.verbraucher-schlichter.de.

Der Käufer als Verbraucher muss dort den Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens stellen.

XI Gewährleistung

1. Dem Käufer steht bei Vorhandensein eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei der Verkäufer das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.

2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

3. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, insbesondere nicht in angemessener Frist erbracht oder vom Verkäufer verweigert werden. Das Recht des Käufers zur Rückgängigmachung erlischt bzw. besteht nicht, wenn der Käufer die verkaufte Sache nach Übergabe so verändert hat, dass dem Verkäufer nach dessen billigem Ermessen eine Rücknahme nicht mehr zumutbar ist.

XII Gerichtsstand und Erfüllungsort, Sonstiges

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Hannover

2. Alle Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Niederlegung wirksam. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

3. Der Käufer ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aul-rechnungsrechtes nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Verkäufer.